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12.10.2015

Zweistufen-Plan zum LKW-Überholverbot auf der A3

Mangold: „Die Autobahndirektion könnte die Gefahr sofort entschärfen!“


ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold will seine Forderung nach einem Überholverbot für LKW auf der A3 mit einem Zweischritte-Plan durchsetzen. „Eigentlich könnte das ganzjährige und durchgängige Überholverbot für LKW zwischen Regensburg und Suben schon jetzt ausgesprochen werden. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung geben das her“, meint Mangold. Deshalb will der ÖDP-Politiker zunächst eine Unterschriftenaktion an die Autobahndirektion Südbayern als zuständige untere Straßenverkehrsbehörde richten.

„Sollte die Behörde das nicht anordnen wollen und sich auf den Standpunkt stellen, dass dies mit der gegenwärtigen Auslegung der Straßenverkehrsordnung nicht möglich ist, starten wir Teil 2 unserer Aktion: eine in Niederbayern und der Oberpfalz verbreitete Petition an den Deutschen Bundestag“, kündigt Mangold an. Auftakt der Aktion ist voraussichtlich am 24.10. beim Niederbayerntag der ÖDP in Plattling, wo der ÖDP-Bezirksvorstand der Basis einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

Bis der von der Staatsregierung favorisierte Autobahnausbau auf zwei mal drei Fahrspuren zwischen Regensburg und Suben realisiert wäre, dauert es Jahrzehnte. Außerdem wäre der Ausbau erneut ein gigantischer Flächenverbrauch. „Viel sinnvoller, flächensparender und sofort wirkend wäre ein LKW-Überholverbot. Das verstetigt den Verkehrsfluss und trägt zur Abgasreduzierung und zur Stauvermeidung bei“, so Mangold. Und außerdem kostet es nichts.

Zum Hintergrund: In den Wintermonaten gab es zwischen Regensburg und Passau über weite Strecken bereits ein LKW-Überholverbot auf der A3. Es wurde eingeführt, weil es bei Überholmanövern immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen gekommen war. Nach Ansicht der ÖDP „ist die Gefahrensituation jedoch von Frühling bis Herbst kaum geringer“. Zuletzt hat sich am 11. September 2015 bei Passau ein schwerer Verkehrsunfall durch einen LKW-Überholungsvorgang ereignet.

Die Lösung des Problems wäre laut ÖDP recht einfach: Dass die Straßenverkehrsordnung für Beschränkungen konkrete Gründe verlangt, wäre nicht hinderlich. „Denn diese Gründe gibt es“, meint Mangold. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung sehen beim Verkehrszeichen Nr. 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) vor, dass es sich um unfallträchtige Streckenabschnitte handeln muss. „Auf zweistreifigen Autobahnen können darüber hinaus Überholverbote - auch auf längeren Strecken – in Betracht kommen, wenn bei hohem Verkehrsaufkommen durch häufiges Überholen von LKW die Geschwindigkeit auf dem Überholstreifen deutlich vermindert wird und es dadurch zu einem stark gestörten Verkehrsfluss kommt, durch den die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden kann“, heißt es in den Verwaltungsvorschriften wörtlich.

Beide Bedingungen sind nach Ansicht der ÖDP erfüllt. Die Autobahndirektion wäre demnach durch nichts gehindert, dem großen Wunsch vieler Verkehrsteilnehmer nach einer Gefahrenentschärfung zu entsprechen.

Entwurf Petition
Rechtsgrundlage LKW-Überholverbot


Samstag, 20. April 2024

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