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02.09.2016

ÖDP-Stadtratsfraktion ist mit Finanzhilfen für Starkregengeschädigte nicht zufrieden

Staatliche Garantieversicherung unverzichtbar!


Die ÖDP-Stadtratsfraktion bedauert, dass die Finanzhilfen für die Opfer der Starkregenkatstrophe vom Juli weit hinter den Hilfen von 2013 zurückbleiben. „Nach der quälend langen Entscheidungsfindung, wie das verheerende Ereignis einzustufen sei, hätten wir uns mehr erwartet“, meint stellvertretender Fraktionsvorsitzender  Oliver Robl. „So sehr wir uns beim Freistaat für die Hilfe von 2013 bedanken, so sehr bedauern wir, dass diese Linie nicht fortgesetzt wird. Wer sein Leben lang arbeitet und Steuern zahlt und dann einmal in eine so vernichtende Situation gerät, der sollte sich darauf verlassen können, dass der Staat ihm wirklich wirksam unter die Arme greift“, meint Robl. Im Einzelnen kritisiert die ÖDP-Fraktion, dass neben den kleineren Soforthilfen noch kein Hoffnungsschimmer für die großen Schadensfälle erkennbar ist. Die angekündigte Notbeihilfe werde nach jetzigem Kenntnisstand nur in wenigen Einzelfällen greifen, aber nicht generell wie 2013. Robl: „Wir bitten den Freistaat, hier noch einmal nachzubessern“.

Auch um die Zukunft macht man sich in der ÖDP-Fraktion Gedanken: Bürgermeister Urban Mangold (ÖDP) bekräftigt seine Forderung nach Einführung einer staatlichen Garantie-Elementarversicherung für private Immobilien: „Der Ministerpräsident sollte sich dem nicht länger widersetzen, nur weil das den privaten Versicherern nicht gefällt“ . Die Absicherung existenzieller Risiken wie Starkregen und Überflutung muss für alle Bürgerinnen und Bürger zu vertretbaren Kosten möglich sein. Die Erstattung von 80% der Wiederherstellungskosten – wie zuletzt nach dem Hochwasser 2013 – ist für diese Fälle generell erforderlich, unabhängig davon, ob das Elementarereignis als zehnjähriges oder hundertjähriges eingestuft wird. Bemessungsgrundlage müssen die Wiederherstellungskosten ohne Zeitwertabschläge sein“, fordert Mangold. Dieser Versicherungsschutz sollte von einer zu gründenden Körperschaft des öffentlichen Rechts gewährleistet werden, die von allen Immobilieneigentümern einen kleinen Beitrag erhebt, der außerhalb des regulären Steueraufkommens geführt wird. Das Sondervermögen müsse vom Rechnungshof überwacht werden, die Auszahlung von Entschädigungen über die Kreisverwaltungsbehörden erfolgen. Mangold: „Die Folgen der Klimaveränderung nehmen zu. Extremregen kann jeden treffen. Die Bürger dürfen nicht den Versicherungsgesellschaften ausgeliefert zu sein“.

Unverzichtbar für eine staatliche Versicherung sei aber, dass die gemeindliche Bauleitplanung künftig konsequent alle Risikozonen von neuer Bebauung freihält. „So kann vermieden werden, dass wieder überall gebaut wird, „weil im Schadensfall ja die Solidargemeinschaft zahlt...“. Eine Begrenzung auf 80 Prozent stelle zudem sicher, dass Eigenvorsorge nicht unterbleibt, entkräftet Mangold die gängigen Argumente der Kritiker einer staatlichen Versicherung. Außerdem fordert die ÖDP-Fraktion von der Staatsregierung „endlich einen wirksamen Masterplan für natürlichen dezentralen Hochwasserschutz und  Versickerung zu erarbeiten und konsequent an dessen Umsetzung zu arbeiten“.

 


Donnerstag, 25. April 2024

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