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11.02.2019

Bienen-Volksbegehren: Passauer ÖDP bildet Endspurt-Team und kontert Aussagen des Bauernverbandes

„Je deutlicher über 10 Prozent, desto besser wirkt das Volksbegehren“


Das Endspurt-Team der ÖDP: Vordere Reihe (v. l.): Ehrenfried Igler, Stefan Stadler, Dr. Claudia Faßbender, Heinz Madeker, Sandra Beinbauer, Ursula Rüther; hintere Reihe (v. l.): Hanns Wiegel, Peter Schanzer, Urban Mangold, Josef Glotz-Faßbender, Michael Schöffberger, Jörn Rüther, Martin Ziegler.

Das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat bis Montagvormittag die 10-Prozent-Hürde noch nicht übersprungen. „Es gibt noch Unsicherheiten, weil nicht alle Gemeindemeldungen vorliegen. Wir müssen „weiter mobilisieren“, sagt Bezirksrat Urban Mangold. Die Passauer ÖDP hat hierzu bei ihrer Kreisversammlung am letzten Donnerstag ein „Endspurt-Team“ gebildet, um mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern persönlich über die Initiative zu sprechen und „den haltlosen Vorwürfen des Bauernverbandes Paroli zu bieten“.

Am Mittwoch, 13. Februar ist der letzte Eintragungstag. Die beiden Eintragungsräume in der Stadt Passau im Alten Rathaus und in der Passavia haben an diesem Tag bis 20.00 Uhr geöffnet, in Vilshofen kann man sich bis 17.00 Uhr im Rathaus eintragen und in den Rathäusern der anderen Städte und Gemeinden in der Regel bis 16.00 Uhr.

„Wenn wir die Hürde überspringen, wird die Staatsregierung wahrscheinlich einen Gegenvorschlag vorlegen. Wie gut der für die Artenvielfalt ist, hängt vom politischen Druck ab. Je deutlicher über 10 Prozent, desto besser wirkt das Volksbegehren“, sagt ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold und ruft die Bürgerinnen und Bürger zur Eintragung auf.

„Unser Volksbegehren ist überhaupt nicht gegen die Bauern gerichtet, sondern zielt auf die Bewahrung der Artenvielfalt und der bäuerlichen Landwirtschaft ab“, so Mangold. Falsch sei die Behauptung der Bauerverbandsfunktionäre, dass Förderungen für freiwillige Leistungen wie zum Beispiel Uferrandstreifen wegfallen, wenn diese zur Pflicht werden. Richtig sei vielmehr, dass der Staat nach einem erfolgreichen Volksbegehren die Förderregeln anpassen kann. Mangold: „Schon jetzt gibt es  staatliche Förderungen trotz gesetzlicher Verpflichtungen. Zum Beispiel ist es trotz bestehender Tierhaltungsverordnungen möglich, tiergerechtere Ställe und Haltungsformen zu fördern. Auch beim Trinkwasserschutz ist es trotz des bestehenden Gesetzes zur Einrichtung von Wasserschutzgebieten möglich, den betroffenen Landwirten Ertragsausfälle und Mehraufwand auszugleichen. Schon diese zwei Beispiele zeigen, dass die Behauptungen der Bauernverbandes nicht wahr sind“.  


Freitag, 19. April 2024

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