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08.08.2014

ÖDP beantragt „gläsernen Bezirkstag“: Mangold fordert "Akteneinsicht für alle!"

„Jeder Bürger soll nachprüfen können, aus welchen Gründen ein 13-Millionen-Verwaltungsneubau geplant wird“


Der Bezirk Niederbayern soll eine "Informationsfreiheitssatzung" beschließen, fordert die ÖDP. "Akteneinsichtsrechte für alle" hat ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold am Donnerstag (07.08.2014) beantragt. Der ÖDP-Politiker hat bereits 2010 als zweiter Bürgermeister in der Stadt Passau erfolgreich für die Einführung dieser größtmöglichen Bürgerinformationsrechte gekämpft. "Jetzt soll es das auch im Bezirk geben", fordert Mangold und nennt auch gleich einen konkreten Anlass: "Im Bezirkstag wird ein Neubau für die Hauptverwaltung diskutiert, der 13 Millionen Euro kosten soll. Das ist zwar auch im Bezirkstag umstritten, doch der zuständige Bezirksausschuss konnte sich bislang nicht dazu durchringen, die erste Teilsumme aus dem Etat zu streichen und schiebt diese Entscheidung vor sich her", bedauert der ÖDP-Bezirksrat und fordert: "Wenn diese Verschwendung von Steuergeldern nicht gestrichen wird, sollen sich zumindest alle Bürger ungefiltert darüber informieren können, aus welchen Gründen und aufgrund welcher Unterlagen die Bezirksräte zugestimmt haben!" fordert Mangold.

Akteinsichtsrechte gibt es schon seit 1. Januar 2006, allerdings nur für die Bundesbehörden, der Freistaat Bayern sträubt sich in seinem Zuständigkeitsbereich beharrlich dagegen. In den Kommunen verbreitet sich diese Form der Bürgerbeteiligung dagegen wie ein Lauffeuer: Details siehe informationsfreiheit.org/ubersicht/ . "Wenn nun auch die Bezirke Akteneinsicht in ihrem Zuständigkeitsbereich einführen, wächst auch der Druck auf den Landtag, sich nicht länger dagegen zu sperren. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll Zugang zu amtlichen Unterlagen erhalten, sofern die Geheimhaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist", so der ÖDP-Politiker.

Mangold: "Mir geht es darum, dass auf Dauer nicht mehr die Geheimhaltung amtlicher Informationen die Regel ist, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit". Diese Informationsfreiheit stehe auch im Einklang mit Recht und Gesetz. Datenschutzbestimmungen bleiben gewahrt und berechtigte Geschäftsgeheimnisse ausgeklammert, so Mangold. Die Bereiche, in denen es keinen allgemeinen Zugang zu Informationen geben kann, seien im ÖDP-Antrag klar definiert.

Stimmt der Bezirkstag dem ÖDP-Vorschlag zu, können sich alle in Niederbayern lebenden Bürger "ohne unnötige Einschränkungen und ohne Nachweis persönlicher Betroffenheit" über amtliche Unterlagen des Bezirks informieren. Auch für Journalisten sei "das verbriefte Akteneinsichtsrecht eine wichtige Arbeitsgrundlage". Allerdings betrifft das nur Themen des sogenannten "eigenen Wirkungskreises" des Bezirks Niederbayern.

[Antrag im Wortlaut]


Freitag, 19. April 2024

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