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29.05.2013

Kulturreferent mit Zeitvertrag?

ÖDP-Fraktion will nach dem Ausscheiden von Dr. Brunner öffentliche Ausschreibung mit Zeitvertrag


Die ÖDP-Stadtratsfraktion will im Stadtrat frühzeitig eine Entscheidung herbeiführen, wie die Stelle des Kulturreferenten nach dem altersbedingten Ausscheiden des derzeitigen Amtsinhabers Dr. Max Brunner im Jahr 2016 besetzt wird. "Die Nachfolgerin oder der Nachfolger sollte durch eine öffentliche Stellenausschreibung gefunden werden und einen Zeitvertrag bekommen", fordern die ÖDP-Stadträte Michael Geins und Oliver Robl im Namen ihrer Fraktion. Auch Kulturausschussvorsitzender Bürgermeister Urban Mangold hat den Antrag an OB Jürgen Dupper mit unterzeichnet.

"Die Position des Kulturreferenten erfordert in besonderer Weise eine über das Verwalten weit hinausgehende Kreativität, den motivierenden und herausfordernden Zugang zum kulturellen Leben der Stadt sowie das offene Wahrnehmen kultureller und künstlerischer Strömungen", schreiben die ÖDP-Räte in ihrer Antragsbegründung. Diese Besonderheit der Stelle rechtfertige es, "sie aus den laufbahnbezogenen Besetzungen städtischer Stellen durch einen Zeitvertrag herauszuheben".

Gleichzeitig betont die ÖDP-Fraktion ausdrücklich, dass ihre Initiative "auf keinen Fall als Kritik an Dr. Max Brunner und seiner Lebensleistung" verstanden werden dürfe. "Wir meinen aber, wenn ein verdienter Kulturreferent nach einem jahrzehntelangen Wirken für Passau in den Ruhestand geht, ist es nicht ungewöhnlich, angesichts dieses großen Einschnitts über den künftigen Zuschnitt und die Art der Stellenbesetzung frühzeitig zu beraten. Nicht dass am Ende eine derartige Debatte am Zeitdruck scheitert", so Stadtrat Michael Geins.

"Im Allgemeinen steht unsere Fraktion einer Befristung von Arbeitsverhältnissen skeptisch bis ablehnend gegenüber. In diesem speziellen Fall einer Schlüssel- und Führungsposition des kulturellen Lebens halten wir einen Zeitvertrag aber für sinnvoll. Die große Zäsur nach der Ära Dr. Brunner sollte Anlass sein, über ein völlig neues Konzept nachzudenken, erklärt Stadtrat Oliver Robl.

Rechtlich soll die Stelle als Führungsposition auf Zeit nach § 32 TVöD auf 4 Jahre befristet werden. Eine erneute Bewerbung soll möglich sein. Das Personalamt soll laut ÖDP-Antrag mit der Prüfung beauftragt werden, "ob die Einordnung in der Entgeltgruppe 15 unter Berücksichtigung der Position und des Gehaltsgefüges der Stadt angemessen ist".

Hintergrund:
Öffentlicher Dienst - Führungsperson auf Zeit:
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1485

Entgelttabelle:
http://www.staufenbiel.de/ratgeber-service/gehalt/entgelttabellen-tvoed/tvoed-15.html


Freitag, 19. April 2024

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