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Parteispendendebatte erreicht Bezirkstage von Niederbayern, Oberpfalz, Mittelfranken und Schwaben
Brief des Innenministeriums: Bezirksräte dürfen nichts annehmen, Parteien schon! ÖDP fordert umfassendes Verbot und eine klärende Anfrage der Bezirkstagspräsidenten an das MinisteriumDie Bestechung von Mandatsträgern ist verboten. Das gilt auch für kommunale Volksvertreter, teilt das Innenministerium in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände mit. „Eine Selbstverständlichkeit“, findet ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold aus Passau, der sich jedoch darüber wundert, dass den Parteien die Annahme von Geldgeschenken aus Unternehmenskassen ausdrücklich erlaubt ist. Angesichts der Regensburger Spendenaffäre haben die ÖDP-Bezirksräte Joachim Graf (Oberpfalz), Urban Mangold (Niederbayern), Ingrid Malecha (Mittelfranken) und Alexander Abt (Schwaben) nun einen „Antrag auf Klärung“ in ihren Bezirkstagen eingereicht.
Die Bezirkstagspräsidenten sollen den ÖDP-Anträgen zufolge aufgefordert werden, an das Bayerische Staatsministerium des Innern eine klärende Anfrage zu richten: „Weshalb gilt das für Abgeordnete und Bezirksräte zu Recht bestehende Verbot, einen ungerechtfertigten Vorteil anzunehmen, nicht endlich auch für die politischen Parteien“, wollen die ÖDP-Politiker wissen. Die Präsidenten Franz Löffler (Oberpfalz), Dr. Olaf Heinrich (Niederbayern), Richard Bartsch (Mittelfranken) und Jürgen Reichert (Schwaben) sollen laut ÖDP-Antrag im Ministerium nachfragen, „ob die Einschätzung, dass der Geber eine Gegenleistung erwarten könnte, nicht grundsätzlich auch für die Parteien gelten müsste“.
Vorausgegangen war ein Schreiben des Innenministeriums an die kommunalen Spitzenverbände, das vom Bezirk Niederbayern und vom Bezirk Oberpfalz an alle Bezirksräte weitergeleitet wurde (Anhang): Darin beschreibt das Innenministerium, dass die Annahme ungerechtfertigter Vorteile durch Mandatsträger nach § 108e StGB strafgesetzlich verboten ist. Spenden von Großkonzernen und Industrieverbänden an die Parteien sind laut Innenministerium jedoch ausdrücklich erlaubt.
Die ÖDP-Bezirksräte wollen aber nicht einsehen, „dass die Zahlung ungerechtfertigter Vorteile dadurch „reingewaschen wird“, dass sie nicht direkt an Mandatsträger, sondern an die Parteien überwiesen werden. Da sind dem Missbrauch doch Tür und Tor geöffnet“, kritisiert der niederbayerische ÖDP-Vorsitzende und Bezirksrat Urban Mangold. Die ÖDP fordert seit ihrer Gründung ein konsequentes Verbot von Konzern- und Industrieverbandsspenden an Parteien.
Mangold: „Wer würde denn vertrauensvoll beispielsweise ein Amtsgericht, eine Polizeiinspektion oder ein Vermessungsamt aufsuchen, wenn den dort Beschäftigten per Gesetz ausdrücklich erlaubt wäre, Geldgeschenke anzunehmen. Unvorstellbar! Die ÖDP fordert deshalb: Was für die vollziehende Staatsgewalt und für die Justiz gilt, muss endlich auch für die gesetzgebende Gewalt, also für das Parlament und die Parteien gelten“.
Brief des Innenministeriums zur Bestechlichkeit
Freitag, 11. Oktober 2024
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