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03.08.2016

Der Bezirkstag von Mittelfranken stellt auf Antrag der ÖDP eine klärende Anfrage an das Innenministerium:

Bezirksräte dürfen zu Recht keine Geldgeschenke annehmen. Warum gilt das nicht auch für Parteien?


Die ÖDP-Bezirksräte (v. l.) Joachim Graf (Oberpfalz), Ingrid Malecha (Mittelfranken), Alexander Abt (Schwaben) und Urban Mangold (Niederbayern) wollen, dass die Politik weniger unter dem Einfluss von Großkonzernen steht.

Die ÖDP-Bezirksräte (v. l.) Urban Mangold (Niederbayern) und Joachim Graf (Oberpfalz) vor dem Regensburger Rathaus, dem Epizentrum der aktuellen Spendenaffäre.

Der Bezirkstag von Mittelfranken hat in seiner Plenumssitzung kurz vor der Sommerpause (28.7.2016) auf Antrag der ÖDP beschlossen, das Innenministerium mit einer „kritischen Nachfrage“ zur Parteispendenpraxis zu konfrontieren. Anlass ist ein Schreiben des Ministeriums, in dem dieses mitteilt, dass die Bestechung von Mandatsträgern nach dem § 108e StGB verboten ist. Dies gelte auch für kommunale Volksvertreter. „Eine Selbstverständlichkeit“, finden die ÖDP-Bezirksräte, die sich jedoch darüber wundern, dass den Parteien die Annahme von Geldgeschenken aus Unternehmenskassen ausdrücklich erlaubt ist.

Angesichts der Regensburger Spendenaffäre haben die ÖDP-Bezirksräte Ingrid Malecha (Mittelfranken), Joachim Graf (Oberpfalz), Alexander Abt (Schwaben) und Urban Mangold (Niederbayern) einen „Antrag auf Klärung“ in ihren Bezirkstagen eingereicht. Bezirksrätin Malecha ist es gelungen, den Bezirkstag von Mittelfranken zu überzeugen. Dieser hat Präsident Richard Bartsch einstimmig gebeten, das Innenministerium um eine Erklärung zu bitten. Der Vorsitzende der niederbayerischen ÖDP, Bezirksrat Urban Mangold verlangt auch von den anderen Bezirkstagspräsidenten, dass sie sich nicht wegducken, sondern wie Präsident Richard Bartsch aus Mittelfranken der Sache auf den Grund gehen.

Alle Bezirkstagspräsidenten sollen den ÖDP-Anträgen zufolge an das Bayerische Staatsministerium des Innern eine klärende Anfrage richten: „Weshalb gilt das für Abgeordnete und Bezirksräte zu Recht bestehende Verbot, einen ungerechtfertigten Vorteil anzunehmen, nicht endlich auch für die politischen Parteien“. Nicht nur Präsident Bartsch, sondern auch die Präsidenten Franz Löffler (Oberpfalz), Dr. Olaf Heinrich (Niederbayern) und Jürgen Reichert (Schwaben) sollen laut ÖDP-Antrag im Ministerium nachfragen, „ob die Einschätzung, dass der Geber eine Gegenleistung erwarten könnte, nicht grundsätzlich auch für die Parteien gelten müsste“.

Vorausgegangen war ein Schreiben des Innenministeriums an die kommunalen Spitzenverbände, das vom Bezirk Niederbayern und vom Bezirk Oberpfalz an alle Bezirksräte weitergeleitet wurde: Darin beschreibt das Innenministerium, dass die Annahme ungerechtfertigter Vorteile durch Mandatsträger nach § 108e StGB  strafgesetzlich verboten ist. Spenden von Großkonzernen und Industrieverbänden an die Parteien sind laut Innenministerium jedoch ausdrücklich erlaubt.

Die ÖDP-Bezirksräte wollen aber nicht einsehen, „dass die Zahlung ungerechtfertigter Vorteile dadurch „reingewaschen wird“, dass sie nicht direkt an Mandatsträger, sondern an die Parteien überwiesen werden. Da sind dem Missbrauch doch Tür und Tor geöffnet“, kritisiert der niederbayerische ÖDP-Vorsitzende und Bezirksrat Urban Mangold. Die ÖDP fordert seit ihrer Gründung ein konsequentes Verbot von Konzern- und Industrieverbandsspenden an Parteien.

Mangold: „Wer würde denn vertrauensvoll beispielsweise ein Amtsgericht, eine Polizeiinspektion oder ein Vermessungsamt aufsuchen, wenn den dort Beschäftigten per Gesetz ausdrücklich erlaubt wäre, Geldgeschenke anzunehmen. Unvorstellbar! Die ÖDP fordert deshalb: Was für die vollziehende Staatsgewalt und für die Justiz gilt, muss endlich auch für die gesetzgebende Gewalt, also für das Parlament  und die Parteien gelten“.

Brief des Innenministeriums zur Bestechlichkeit

Antrag in Niederbayern, der redaktionell modifiziert auch in den anderen drei Bezirken gestellt wurde

Interview von Urban Mangold in der Bayerischen Staatszeitung


Freitag, 11. Oktober 2024

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